Die Europäische Kommission hat am Dienstag, den 16. September eine Konsultation gestartet, um Rückmeldungen zur geplanten Vereinfachung, Klarstellung und Modernisierung von Teilen der EU-Gesetzgebung im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit zu sammeln. Ziel ist es, Verwaltungsaufwand zu verringern, die Rechtsklarheit zu erhöhen und Verfahren effizienter zu gestalten – bei gleichzeitiger Wahrung hoher Sicherheitsstandards und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
Im geplanten „Lebensmittelsicherheits-Omnibus“ sollen Maßnahmen vorgestellt werden, die unter anderem Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte, Futtermittelzusatzstoffe, Hygieneanforderungen sowie amtliche Kontrollen an den EU-Grenzen betreffen. Das Vorhaben ist Teil des übergreifenden Vereinfachungspakets aus der „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ der Kommission. Dieses sieht vor, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25 % und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sogar um mindestens 35 % zu senken.
Die Konsultation richtet sich an alle Interessierten, insbesondere an Bäuerinnen und Bauern, aber auch Unternehmen der Lebens- und Futtermittelbranche, Behörden der Mitgliedstaaten, NGOs sowie Vertreter aus Forschung und Wissenschaft.
Beiträge können bis zum 14. Oktober eingereicht werden.