EU-Entwaldungsverordnung: Welche Vereinfachungen kommen auf uns zu?

Brüssel, den 17. Dezember 2025:

Am 04. Dezember 2025 fand der letzte Trilog zu der Änderung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) statt. Mit der heutigen Plenarabstimmung in Straßburg ist der Weg frei für mehr Rechtssicherheit und praktische Vereinfachungen. Insbesondere sollen Klein- und Kleinstbetriebe innerhalb der EU entlastet und das IT-System der Kommission stabilisiert werden. Diese Überarbeitung ist das Ergebnis intensiver politischer Verhandlungen. Dazu erklärt Stefan Köhler, Europaabgeordneter und agrar- und umweltpolitischer Sprecher der CSU-Europagruppe im Europäischen Parlament:

„Ich freue mich, dass wir eine Lösung erreicht haben, die den Wald schützt, unnötige Bürokratie abbaut und Unternehmen endlich Planungssicherheit gibt! Das Trilogergebnis umfasst unter anderem verlängerte Fristen bis 2026 und 2027, einen deutlichen Bürokratieabbau, eine einmalige vereinfachte Erklärung für kleine Betriebe aus Niedrigrisikoländern sowie eine präzisierte KMU-Definition. Zudem wird der Drucksektor vollständig aus dem Anwendungsbereich der Verordnung herausgenommen. Eine Überprüfungsklausel bis April 2026 soll sicherstellen, dass weitere Vereinfachungen folgen können.

Unser gemeinsames Ziel bleibt, die EUDR praxistauglich umzusetzen und Unternehmen zukünftig wirksam zu entlasten. Die erzielte Einigung ist ein klarer, politischer Erfolg! Die breite Unterstützung im Plenum zeigt: Dieser Kompromiss stärkt den europäischen Waldschutz und schafft zugleich die notwendige Entlastung für die Praxis.“

Hintergrund

Alle zentralen Forderungen der EVP-Fraktion, allen voran die vollständige Herausnahme des Drucksektors, konnten durchgesetzt werden. Die vereinbarten Vereinfachungen entlasten gezielt Land- und Forstwirtschaft sowie kleine und mittlere Unternehmen, während die Funktionsfähigkeit der gesamten Lieferkette gesichert bleibt. Damit bleibt die EUDR nicht nur wirksam, sondern kann auch praktikabel umgesetzt werden.

Hervorzuheben ist außerdem, dass Schlupflöcher geschlossen, sensible Geschäftsinformationen geschützt und ein realistischer Umsetzungszeitplan erreicht wurden. Die einjährige Verschiebung schafft die dringend benötigte Planungssicherheit für Unternehmen und Behörden. Zugleich bleiben auch die Kernziele der Verordnung unangetastet und der Schutz der Wälder hat damit weiterhin höchste Priorität.

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