Vorläufige Einigung zur  Bodenüberwachungsrichtlinie

Brüssel, den 10. April:

Als Landwirt mit Mutterkuhhaltung und Ackerbau weiß ich: Der Bodenschutz ist für Land- und Forstwirte von zentraler Bedeutung. Unsere Erträge und Einkommen hängen von der Bodenqualität ab. Zwischenfrüchte weite Fruchtfolgen, Minimalbodenbearbeitung und entzugsgerechte Düngung und letztendlich eine gute Ausbildung sind bewährte Methoden, um die Fruchtbarkeit des Bodens zu erhalten und zu verbessern. Auf europäischer Ebene werden die wichtigsten Aspekte des Bodenschutzes beispielsweise durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ausreichend abgedeckt.

Von Anfang an war das EU-Bodenüberwachungsgesetz daher unnötig. Vom Vorschlag der EU-Kommission, bis hin zum heutigen Ergebnis der Trilogverhandlungen, sehe ich keinen wirklichen Mehrwert. Unser EVP-Schattenberichterstatter, mein CDU-Kollege Oliver Schenk aus Sachsen, hat stark gekämpft und sich bis zuletzt für diese Position und für unsere Bäuerinnen und Bauern eingesetzt. Leider haben die anderen Beteiligten das nicht so gesehen.

Auch wenn der ursprüngliche Entwurf stark abgemildert wurde und es sich nunmehr ausschließlich um ein Bodenmonitoring ohne Verpflichtungen für die Landwirtschaft handelt, bin ich enttäuscht über diesen Ausgang. Wir müssen endlich weg vom „Brüsseler Klein-Klein“. Wir brauchen keine Vorschriften bis zum letzten Kubikmillimeter Erdboden, sondern spürbare Entlastungen und sollten mehr auf die Eigenverantwortung setzen. Die zahlreichen nationalen Maßnahmen, die es heute schon gibt, schützen den Boden effektiv.

Allerdings ist die Messe noch nicht gelesen. Die vorläufige Einigung muss noch offiziell vom Europäischen Rat sowie dem Europäischen Parlament bestätigt werden. Letzteres bedeutet, dass wir Europaabgeordneten noch einmal dazu abstimmen werden. Meine Position ist klar. Ich werde dieses Gesetz nicht mittragen.

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