Angesichts der weiterhin schwierigen Lage am Weinmarkt setzt das neue Weinpaket wichtige Impulse für einen modernen, wettbewerbsfähigen europäischen Weinsektor.
Es wurde vereinbart, dass Rodungsmaßnahmen künftig über die nationalen Strategiepläne der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mit EU-Geldern gefördert werden können. Gleichzeitig gilt: Betriebe, die solche finanzierten Rodungen durchführen, dürfen zehn Jahre lang keine neuen Pflanzgenehmigungen in derselben Produktionszone beantragen. So kommt die Förderung gezielt den Betrieben zugute, die ihre Flächen umgestalten oder sich aus dem Sektor zurückziehen möchten.
Außerdem werden alkoholfreie und alkoholreduzierte Weine künftig eindeutig und einheitlich gekennzeichnet, inklusive einer verbindlichen Einführung des Begriffs „alkohol-reduziert“. Diesen Änderungsantrag hatte ich, gemeinsam mit meiner CDU-Kollegin und Weinexpertin Christine Schneider eingebracht. Es freut mich, dass dieser in den Gesetzestext aufgenommen wurde.
Zudem wird die Kommission den Verschnitt als önologische Maßnahme für alkoholreduzierte Weine aufnehmen. Dieses Verfahren ermöglicht hochwertige Produkte und ist energieeffizient. Der EU-Rat und die EU-Kommission haben auch diesen Vorschlag aufgegriffen und beweisen damit wie wichtig Praxistauglichkeit und Innovationsbereitschaft für die Weiterentwicklung des Sektors sind.