Die Europäische Kommission bereitet eine gezielte Änderung der „Öko-Verordnung“ (EU) 2018/848 vor, um die Wettbewerbsfähigkeit der ökologischen und biologischen Produktion zu stärken und den Rechtsrahmen zu vereinfachen.
Ziel ist ein klarerer, einfacher anwendbarer und rechtssicherer Rechtsrahmen für Bio-Erzeugnisse, mit Blick auf folgende Punkte:
- Unternehmern Klarheit und Sicherheit in Bezug auf die geltenden Vorschriften für die Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse unter Berücksichtigung des „Herbaria-Urteils“ geben
- Die Handelsbeziehungen mit als „gleichwertig“ anerkannten Nicht-EU-Ländern auch über 2026 heraus sichern
- Abbau von Komplexität bei den Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion
Beiträge können bis zum 18. November eingereicht werden.