Jetzt mitmachen: Die EU-Kommission bittet um Vereinfachungsvorschläge für den Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit. Das betrifft zum Beispiel Pflanzenschutz, Biozide und Hygieneanforderungen

Die Europäische Kommission hat am Dienstag, den 16. September eine Konsultation gestartet, um Rückmeldungen zur geplanten Vereinfachung, Klarstellung und Modernisierung von Teilen der EU-Gesetzgebung im Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit zu sammeln. Ziel ist es, Verwaltungsaufwand zu verringern, die Rechtsklarheit zu erhöhen und Verfahren effizienter zu gestalten – bei gleichzeitiger Wahrung hoher Sicherheitsstandards und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

Im geplanten „Lebensmittelsicherheits-Omnibus“ sollen Maßnahmen vorgestellt werden, die unter anderem Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte, Futtermittelzusatzstoffe, Hygieneanforderungen sowie amtliche Kontrollen an den EU-Grenzen betreffen. Das Vorhaben ist Teil des übergreifenden Vereinfachungspakets aus der „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ der Kommission. Dieses sieht vor, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25 % und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sogar um mindestens 35 % zu senken.

Die Konsultation richtet sich an alle Interessierten, insbesondere an Bäuerinnen und Bauern, aber auch Unternehmen der Lebens- und Futtermittelbranche, Behörden der Mitgliedstaaten, NGOs sowie Vertreter aus Forschung und Wissenschaft.

Beiträge können bis zum 14. Oktober eingereicht werden.

Link zum Aufruf der EU-Kommission

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