Pressemitteilung: Abstimmungsergebnis in den Ausschüssen für Landwirtschaft und Umwelt zum Vorschlag des Waldüberwachungsgesetzes

Brüssel, den 23. September:

„Ich freue mich, dass die Fachausschüsse heute mit ihrer Ablehnung ein klares Signal gesetzt haben: Die Ära Timmermans, aus der dieser Vorschlag zur Waldüberwachung stammt, ist vorbei. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat angekündigt, die Bürokratie um 25 Prozent zu senken, umso besser, dass wir diesen Vorschlag heute zu 100 Prozent zurückgewiesen haben. Wir müssen endlich Schluss machen mit überbordenden Detailvorschriften, die nur Kosten, Probleme und unvorhersehbare Folgen verursachen. Die Kommission hat schon früher angedeutet, den Vorschlag zurückzuziehen. Ich hoffe, das heutige Abstimmungsergebnis gibt nun den entscheidenden Anstoß, endlich zu handeln.

Die Verantwortung für unsere Wälder liegt bei den Mitgliedstaaten, nicht bei der EU – das haben wir heute klar gemacht. Deutschland und Bayern sind mit ihrer soliden Walddatenerhebung bereits sehr gut aufgestellt. Darüber hinaus kooperieren wir mit anderen Ländern, etwa beim Klimaschutz, bei der Waldbrandbekämpfung oder bei der Harmonisierung unserer Walddaten über Grenzen hinweg. Auf diesem Gebiet passiert schon jetzt sehr viel. Einige EU-Staaten müssen allerdings noch nachziehen, und genau dort sollte die EU-Kommission gezielt unterstützen.“

Hintergrund:

Mit der Waldüberwachungsverordnung möchte die EU-Kommission einen gesetzlichen Rahmen zur systematischen Erfassung, Kartografierung und Indizierung der Wälder Europas schaffen. Daten per Fernerkundung (Satellit – Copernicus) sollen mit vor Ort erhobenen Bodendaten kombiniert werden, um eine aussagekräftige Zustandserfassung anhand zahlreicher Indikatoren durchzuführen. Als Resultat sollen Karten der Wälder Europas erstellt werden. Ziel soll es sein, die Folgen des Klimawandels sowie Extremwetterlagen oder anderen Schäden sowie die Ziele der Biodiversität anhand möglichst genauer Karten besser überwachen zu können. Die Berichterstatter des EU-Parlaments haben versucht, diese sehr detaillierten Pläne und weitreichenden Eingriffe der EU-Kommission einzuschränken. Dies ist jedoch nicht in zufriedenstellendem Maße geschehen. Das Waldüberwachungsgesetz selbst ist noch kein Bewirtschaftungsgesetz. Es legt keine direkten Einschränkungen oder Verbote fest, sondern soll lediglich einen Rahmen für die Datenerhebung schaffen. Allerdings könnten die gesammelten Daten als Grundlage für zukünftige Gesetze oder Verordnungen dienen, die sich direkt auf die Waldbewirtschaftung auswirken könnten

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