Plenarabstimmungsergebnis zum Waldüberwachungsgesetz

Brüssel, den 21. Oktober:

„Wir alle tragen gemeinsam Verantwortung für das Wohlergehen unserer Wälder, aber die Art und Weise, wie Forsten bewirtschaftet werden, dafür sind die einzelnen Mitgliedstaaten verantwortlich, nicht die Europäische Kommission. Wir brauchen kein politisches Überwachungsinstrument, mit dem die Kommission unseren Waldbesitzern langfristig vorschreiben kann, wie sie ihre Wälder vor Ort zu bewirtschaften haben.

Unsere vielfältigen Wälder und Bewirtschaftungsformen in der EU verdienen Unterstützung, kein „Klein-Klein“ von oben. Das ist unnötige Bürokratie. Unsere Wählerinnen und Wähler erwarten von uns, dass wir den bürokratischen Aufwand reduzieren, und wir als CDU/CSU, als EVP, haben geliefert. Das Waldüberwachungsgesetz, die Altlast der Ära Timmermans, ist Geschichte. Die EU-Kommission sollte den Vorschlag nun endlich zurückziehen.“

Hintergrund:

Mit der Waldüberwachungsverordnung möchte die EU-Kommission einen gesetzlichen Rahmen zur systematischen Erfassung, Kartografierung und Indizierung der Wälder Europas schaffen. Daten per Fernerkundung (Satellit – Copernicus) sollen mit vor Ort erhobenen Bodendaten kombiniert werden, um eine aussagekräftige Zustandserfassung anhand zahlreicher Indikatoren durchzuführen. Als Resultat sollen Karten der Wälder Europas erstellt werden. Ziel soll es sein, die Folgen des Klimawandels sowie Extremwetterlagen oder anderen Schäden sowie die Ziele der Biodiversität anhand möglichst genauer Karten besser überwachen zu können. Die Berichterstatter des EU-Parlaments haben versucht, diese sehr detaillierten Pläne und weitreichenden Eingriffe der EU-Kommission einzuschränken. Dies ist jedoch nicht in zufriedenstellendem Maße geschehen. Das Waldüberwachungsgesetz selbst ist noch kein Bewirtschaftungsgesetz. Es legt keine direkten Einschränkungen oder Verbote fest, sondern soll lediglich einen Rahmen für die Datenerhebung schaffen. Allerdings könnten die gesammelten Daten als Grundlage für zukünftige Gesetze oder Verordnungen dienen, die sich direkt auf die Waldbewirtschaftung auswirken könnten.

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